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   LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09   

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LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77928)
LG Köln, Entscheidung vom 13.08.2009 - 29 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77928)
LG Köln, Entscheidung vom 13. August 2009 - 29 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Rheinbach - 5 C 318/08
  • LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung -

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09
    Er muß grundsätzlich kein besonderes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen und kann die Einsicht auch nach Genehmigung einer Jahresabrechnung durch die Eigentümerversammlung verlangen ( Köhler / Bassenge-Greiner, Anwaltshandbuch WEG, 2.Aufl., Teil 6 Rdnr. 277 ff. ,Teil 11, Rdnr. 341; Jennißen WEG § 28 Rdnr. 147; Riecke / Schmid - Abramenko, WEG, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 147 ff.; OLG Hamm WE 1998, 496 ; OLG München, ZMR 2006, 881).

    Sie darf nicht mit einem für alle Beteiligten ganz unverhältnismässigen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein ( Bärmann / Pick / Merle, WEG, 10.Aufl., § 28 Rdnr. 84 ff. ; OLG Hamm WE 1998, 496; OLG München ZMR 2006, 881 ); dabei ist unter anderem die Anzahl der geforderten Belege sowie der mit einem Kopieren verbundene Zeitaufwand zu berücksichtigen.

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09
    Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung, denn auch die vor der Zustellung des Urteils eingelegte Berufung der Klägerin zu 1. erstreckt sich auf das ihr erst später zugestellte Urteil, einer erneuten Berufungseinlegung bedarf es nicht ( vgl. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26.Aufl., § 517 Rdnr. 2; BGH NJW 1964, 248; 1996, 1969 ), hat in der Sache Erfolg.
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09
    Der Auskunftsanspruch muß daher nicht mit dem Vorwurf begründet werden, bisher unbekannte Vorgänge aufklären oder einen möglichen Straftatbestand prüfen zu wollen ( Jennißen, a.a.O. Rdnr. 147; BayObLG ZMR 2000, 687 ).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Auszug aus LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09
    Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung, denn auch die vor der Zustellung des Urteils eingelegte Berufung der Klägerin zu 1. erstreckt sich auf das ihr erst später zugestellte Urteil, einer erneuten Berufungseinlegung bedarf es nicht ( vgl. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26.Aufl., § 517 Rdnr. 2; BGH NJW 1964, 248; 1996, 1969 ), hat in der Sache Erfolg.
  • AG Essen, 20.08.2020 - 196 C 6/20
    Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist des § 147 AO werden für entsprechend anwendbar gehalten und so gilt die Frist von sechs Jahren für die Korrespondenz und von zehn Jahren für Abrechnungs- und Buchungsbelege, während die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und die Protokolle und auch die Beschlusssammlung dauerhaft aufzubewahren sind (vergleiche Herberger/Martinek, § 28, Randnummer 115; Bärmann, § 28, Randnummer 209; Jennißen, § 28, Randnummer 179; LG Köln, Urteil vom 13.08.2009, Aktenzeichen: 29 S 11/09; Niedenführ/Vandenhouten, § 28 Randnummer 168).
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